Positiver Zwischenentscheid vom Verwaltungsgericht

Im Verfahren rund um den kantonalen Schutzbeschluss zum Naturschutzgebiet Aaredelta Hagneck gibt es einen wichtigen Zwischenentscheid.

BirdLife Schweiz hatte beim Verwaltungsgericht beantragt, dass der neue Schutzbeschluss trotz laufender Beschwerde sofort umgesetzt wird. Dieses Gesuch wurde vom Verwaltungsgericht abgewiesen.

Damit bleibt die sogenannte aufschiebende Wirkung bestehen. Praktisch bedeutet dies: Der bisherige Zustand bleibt vorläufig erhalten. Die neuen Regeln und die damit verbundenen geplanten Einschränkungen werden im Moment nicht sofort in Kraft gesetzt.

Wichtig ist jedoch: Die Beschwerde von BirdLife ist damit nicht erledigt. Das Verfahren geht weiter. Das Verwaltungsgericht wird sich zu einem späteren Zeitpunkt noch mit den eigentlichen Streitpunkten befassen.

Für die FSM ist dieser Zwischenentscheid dennoch sehr wichtig und positiv. Er verhindert, dass während des laufenden Verfahrens vorschnell neue Einschränkungen umgesetzt werden. Gleichzeitig bleibt nun Zeit, die offenen rechtlichen und fachlichen Fragen im ordentlichen Verfahren zu klären.

Die FSM hat sich im gesamten Prozess stets für einen wirksamen Schutz des Aaredeltas eingesetzt, aber ebenso für verhältnismässige, praktikable und faire Lösungen für die Bevölkerung, die Schifffahrt und die Wassersportnutzung. Der Schutzbeschluss war das Ergebnis eines langen Verhandlungsprozesses und wurde von der FSM trotz erheblicher Einschränkungen als Kompromiss mitgetragen.

Dass dieser Kompromiss nun weiter gerichtlich angefochten wird, zeigt einmal mehr, wie wichtig eine ausgewogene Interessenabwägung zwischen Naturschutz und historisch gewachsener Nutzung ist.

Die FSM wird das Verfahren weiterhin aufmerksam begleiten und ihre Mitglieder über die weiteren Entwicklungen informieren.

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